Protokoll zur Sitzung am 06.11.2018: Menschenrechtsbildung
Die Sitzung beginnt mit einer Wiederholung, wie eng Menschenrechte mit Menschenrechtsbildung verbunden sind. In Anlehnung an K. Peter Fritzsche wird betont, dass Menschenrechtsbildung Voraussetzung für die Durchsetzung von Menschenrechten ist Menschenrechtsbildung selbst schon ein Menschenrecht darstellt In der Menschenrechtsbildung stößt man auf Lernhindernisse wie z.B.: Die (irrige) Annahme, dass Menschenrechte selbstverständlich sind Kontroversität (z.B. Frage der Universalität von Menschenrechten) Komplexität (bei Menschenrechten handelt es sich gleichzeitig um Ideale, Normen, moralische Prinzipien...) Scheinbare Machtlosigkeit und Naivität (Widerspruch zur Realität) In der Menschenrechtsbildung gilt der 3-fache Imparativ: Eigene Rechte kennen und verteidigen Die gleichen Rechte Anderer anerkennen Auch die Rechte Anderer verteidigen Menschenrechtsbildung (HRE = Human Rights Education) soll zur Entstehung einer Menchenrechtskultur führen, in der die gleichen Rechte...