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Menschenrechtsbildung am Beispiel von Greta Thunberg

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Klimawandel und Menschenrechte: Wie hängt das eigentlich zusammen? Wenn wir über Menschenrechte sprechen, dann kommen uns zuerst die Worte Freiheit, Gleichheit, universell, unveräußerlich und unteilbar in den Sinn. Jedoch wird in diesem Zusammenhang selten von der globalen Erwärmung gesprochen. Der Klimawandel hat gleichwohl gravierende Auswirkungen auf unsere menschenrechtlichen Freiheitsvoraussetzungen. Die Menschenrechte stellen staatliche Schutzpflichten dar. Sie enthalten verbindliche Standards für Reduktions- und Anpassungsmaßnahmen. Hierzu zählt unter anderem auch die Handlungspflicht, CO2-Emissionen zu reduzieren, um resultierende Gefahren für Mensch und Umwelt weltweit abzuwenden. Speziell das Umweltrecht greift auch in unterschiedliche Bereiche des Völkerrechts ein. Umwelt- und Menschenrechtsprinzipien haben also viele Synergien, trotzdem weisen die Klimarahmenkonvention und das Kyoto-Protokoll keinen Bezug zu den Menschenrechten auf. Die negativen Folgen des Klimawan

Das Recht auf Bildung für Frauen am Beispiel Malala Yousafzai

„Menschenrechte sind ein Mittel, um die Menschenwürde zu schützen“ (Fritzsche 2004, S. 16) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte umfasst 30 Artikel, die als Rechte für alle Menschen, unabhängig von ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten. Diese bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte sollen die Würde des Menschen schützen (vgl. Fritzsche 2004, S. 51-52). Im Rahmen der Menschenrechtserziehung an Schulen spielt das Thema „Kinderrechte“ eine sehr wichtige Rolle. Dieser ausführliche Unterrichtsentwurf zur Behandlung der Menschenrechte im Schulunterricht beschäftigt sich besonders mit dem Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es geht um das Recht auf Bildung, besonders um das Recht von Frauen auf Bildung weltweit. Artikel 26 - Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht : „Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist oblig

Unterrichtsmaterial zum Thema Menschenrechte am Beispiel von Martin Luther King

Thematischer Überblick Bereits im Jahr 1619 wurden die ersten afrikanischen Sklaven nach Nordamerika gebracht, um dort größtenteils als Arbeitskräfte auf den Plantagen im Süden der USA missbraucht zu werden. Von Beginn an herrschte eine soziale Ungleichheit zwischen der schwarzen und der weißen Gesellschaft, die Schwarze als minderwertig ansah und unterdrückte (vgl. Grosse 2018, S. 17). Trotz der Abschaffung der Sklaverei 1865 besaß die schwarze Bevölkerung nicht die gleichen Rechte wie ihre weißen Mitbürger. Rassentrennung in allen öffentlichen Einrichtungen war eine allseits hingenommene Tatsache. Beispielhaft für die Diskriminierung der Schwarzen war, dass diese ihre Plätze freimachen mussten, wenn die Sitze für Weiße nicht ausreichten (vgl. ebd.). Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation der schwarzen Bevölkerung spielte der im Jahr 1929 geborene Pastor und Bürgerrechtsaktivist Martin Luther King. Zur Berühmtheit gelangte er durch seine tragende Rolle als Wortführ

UNO - Menschenrechte - NGO: Unterrichtsmaterial

Unterrichtsstunde zur Einführung des Themas Menschenrechte in Verbindung mit den Vereinten Nationen und Nicht-Regierungsorganisationen Unterrichtsmaterial für den EWG-Unterricht Klasse 10 Der Bildungsplan für die Sekundarstufe 1 des Faches Gemeinschaftskunde befasst sich bereits im Leitgedanken mit der Toleranz im gesellschaftlich-politischen Rahmen, auf welcher der Unterricht zielen muss (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW 2016). Wesentlich ist hierbei die Verinnerlichung der demokratischen Grundwerte, die auf den Grund- und Menschenrechten basieren, wie etwa Gewaltfreiheit und Zivilcourage (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW 2016). Auch in den Leitperspektiven des Bildungsplans geht es um Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), welche die Förderung von Frieden als oberstes Ziel hat (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW 2016). Explizit tauchen die Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und NGOs unter dem Themenkomplex "In