Das Recht auf Bildung für Frauen am Beispiel Malala Yousafzai

„Menschenrechte sind ein Mittel, um die Menschenwürde zu schützen“ (Fritzsche 2004, S. 16)

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte umfasst 30 Artikel, die als Rechte für alle Menschen, unabhängig von ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten. Diese bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte sollen die Würde des Menschen schützen (vgl. Fritzsche 2004, S. 51-52).

Im Rahmen der Menschenrechtserziehung an Schulen spielt das Thema „Kinderrechte“ eine sehr wichtige Rolle. Dieser ausführliche Unterrichtsentwurf zur Behandlung der Menschenrechte im Schulunterricht beschäftigt sich besonders mit dem Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es geht um das Recht auf Bildung, besonders um das Recht von Frauen auf Bildung weltweit.

Artikel 26 - Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht:

„Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein, die höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offenstehen“ (vgl. Informationsplattform humanrights.ch 2015).

„Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen“ (vgl. Informationsplattform humanrights.ch 2015).

„In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen“ (vgl. Informationsplattform humanrights.ch 2015).

Das “Recht auf Bildung für Frauen“ weltweit soll in dieser Unterrichtseinheit behandelt werden. Das pakistanische Mädchen Malala Yousafzai gilt als ein Vorbild für die Menschenrechtsbildung und wurde daher für diese Unterrichtseinheit ausgewählt. Sie gilt als Symbol der neuen „Rebellion der Mädchen“ und nimmt die Welt nicht mehr so hin, wie sie ist (vgl. Malala ist ein großes Vorbild 2015).

„Meine Botschaft für Kinder in aller Welt ist, dass sie für ihre Rechte aufstehen sollten“ (Zitat von Malala Yousafzai) (vgl. Traunsteiner Tagblatt 2014).

„Nur wenn Mädchen zur Schule gehen, können sie später selbst entscheiden, wie sie leben möchten und sich gegen Unterdrückung wehren“ (Zitat von Malala Yousafzai) (vgl. ZDFtv-logo! 2017).

Außerdem ruft sie andere junge Mädchen auf der ganzen Welt dazu auf, für ihre Rechte zu kämpfen. Das Recht auf Bildung für Frauen liegt Malala besonders am Herzen und sie duldet das Gesetz der Regierung Pakistans nicht mehr, dass Mädchen ab einem Alter von acht Jahren die Schule nicht mehr besuchen dürfen (vgl. 17-jährige Malala Yousafzai Friedensnobelpreis in der Chemiestunde 2014).

„Mit nur 17 Jahren hat Malala Menschen auf der ganzen Welt mit ihrer Passion und Entschlossenheit, dass Mädchen überall auf der Welt ein Recht auf Bildung haben sollten, fasziniert und […] wir waren stolz, sie bei uns willkommen zu heißen.“ (Zitat von Barack Obama)

Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand dieses Beispiels die Bedeutung von Bildung in dieser Unterrichtseinheit erarbeiten und kennenlernen. Die enthaltenen und folgenschweren Verletzungen der Menschenrechte, wie hier in Pakistan, sollen den Schülerinnen und Schülern verdeutlichen, wie relevant Beachtung und Einhaltung der Menschenrechte sind. Anhand dieses Fallbeispiels können die Schülerinnen und Schüler ihre eigene Situation beurteilen und vergleichen.

Außerdem veranschaulicht das Beispiel diese schwierige und komplizierte Thematik. Sie können sich mit den Kindern, besonders mit Malala Yousafzai, leichter identifizieren, da sie etwa im selben Alter sind wie Malala. Zusätzlich soll ein Vergleich zu den Lebensbedingungen der Schüler in Deutschland und Pakistan herangezogen werden, damit klar wird, was passieren kann, wenn die Menschenrechte missachtet werden. Die Schüler und Schülerinnen sollen verstehen, dass Rechte, die für sie selbstverständlich sind, für andere Kinder keine Selbstverständlichkeit sind und dass sie in manchen Ländern sogar erkämpft werden müssen. 

Didaktische Analyse

Kompetenzorientierung am Bildungsplan

Diese Doppelstunde (90 Minuten) ist für die 9. Klasse vorgesehen, da Malala Yousafzai ungefähr im gleichen Alter wie die Schülerinnen und Schüler ist und dementsprechend ein besserer Zugang zum Fallbeispiel gegeben ist. Im Alter von 15 bis 16 Jahren sind die Schülerinnen und Schüler reifer und können sich schon mit solchen schwierigen Themen befassen. Die Schülerinnen und Schüler sollen verstehen, dass das Recht auf Bildung zwar weltweit gilt, jedoch nicht überall verwirklicht ist. Durch das Fallbeispiel „Das Recht auf Bildung für Frauen - am Beispiel Malala Yousafzai“ soll ihnen die Verletzung dieses Menschenrechts nahegebracht werden. Das Thema zur Doppelstunde fällt im Bildungsplan unter den Punkt 3.1.2.1 Kinderrechte. Für die gesamte Lerngruppe gilt das mittlere Niveau (vgl. Beispielcurriculum für das Fach Gemeinschaftskunde 2016, S. 15)

Die Unterrichtseinheit „Das Recht auf Bildung für Frauen am Beispiel Malala Yousafzai“ leistet einen bedeutungsvollen Beitrag zu den folgenden zentralen Leitgedanken. In den zentralen Leitgedanken zum Fach Gemeinschaftskunde heißt es unter Mündigkeit, dass die Schülerinnen und Schüler „zu demokratischem Denken und Handeln“ befähigt und ermutigt werden sollen und dass das „die wichtigste Aufgabe der politischen Bildung, aber auch der Schule insgesamt“ sei (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 3).

Außerdem wird betont, dass der Unterricht einen wichtigen Beitrag zur Wertebildung leistet. Die Schülerinnen und Schüler werden unterstützt, „eine demokratische Grundeinstellung [zu] entwickeln und zu selbstständig denkenden, rational urteilenden und sozial verantwortlich handelnden Staatsbürgern [zu] werden“ (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 3). Bei den Grund- und Menschenrechten ist die „Verinnerlichung demokratischer Grundwerte und Haltungen“ nicht wegzudenken (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I, S. 3).

In den Beiträgen Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV) und Prävention und Gesundheitsförderung (PG) zeigt sich unter anderem, welche Leitperspektiven das Fach Gemeinschaftskunde erfüllt, die auch für diese Unterrichtseinheit relevant sind. Wichtig sind „die Achtung der Menschenwürde, die Ausbildung von Toleranz und der Abbau von Vorurteilen“ sowie die grundlegende Fähigkeit, die Sicht zu wechseln und die Situation anderer Menschen und Akteuren besser verstehen zu können (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 4).

Durch Fallbeispiele lassen sich „Verbindungen zwischen dem Gemeinschaftskundeunterricht und den Leitperspektiven herstellen“, wie in diesem Fall das Beispiel der Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai zeigt (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 4).

Die Geschichte der jungen Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai zeigt deutlich, dass an anderen Orten dieser Welt die Frauen noch für ihre Rechte, speziell für das Recht auf Bildung, kämpfen müssen. Seitdem die Taliban mit ihrer rücksichtslosen und gewalttätigen Justiz in der Heimat von Malala Yousafzai an der Macht sind, ist den Frauen und Mädchen das Recht auf Bildung genommen (vgl. Die Zeit 2014).

Die Schülerinnen und Schüler haben durch das Beispiel von Malala Yousafzai die Chance, ein vertieftes und besseres Verständnis für die erwähnte Problematik zu entwickeln. Unterstützt wird das Ganze insbesondere durch ausgewählte mediale Mittel. Die Schülerinnen und Schüler sollen über ihre eigene Schulsituation reflektieren, welche sie hier in Deutschland haben, und ihre Situation mit der Situation anderer Kinder in ihrem Alter vergleichen können, um grundlegende Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu kennen. 

Die prozessbezogenen Kompetenzen

Der Bildungsplan ist in prozessbezogene und inhaltsbezogene Kompetenzen gegliedert. In der Unterrichtseinheit zu den Rechten der Frauen werden sämtliche prozessbezogenen Kompetenzen mitgefördert. 

Analysekompetenz

Die Schülerinnen und Schüler sollen…
  • …gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Prozesse analysieren können.
  • …Politik „als einen kollektiven und konfliktbehafteten Prozess der Problembearbeitung“ verstehen können. 
Urteilskompetenz
  • „…zu politischen Fragen und Problemen eigene Positionen entwickeln [können]“.
  • „…kriterienorientiert urteilen, denn durch das Urteil definiert das Individuum sein Verhältnis zur Welt“. 
Handlungskompetenz:
  • …simulativ und praktisch handeln. 
Methodenkompetenz:
  • …ihre Ergebnisse präsentieren können. (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 5).
Im „Kompetenzmodell und didaktischer Ansatz“ des Landesinstituts für Schulentwicklung werden insbesondere drei erweiterte Perspektiven dargestellt:
  • Individuelle Perspektive: “Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen […] ihre eigenen Interessen und die Interessen ihres sozialen Umfelds“. 
  • Öffentliche Perspektive: “Die Schülerinnen und Schüler wechseln die Perspektive und entwickeln ein Problembewusstsein“. 
  • Systemische Perspektive: “Die Schülerinnen und Schüler ziehen generalisierende Schlüsse, fragen nach Auswirkungen für das gesamte System und untersuchen auf der Metaebene politische Problemstellungen“ (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I, S. 6). 
Die inhaltsbezogenen Kompetenzen

Im Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen werden im Besonderen folgende Kompetenzen angestrebt: Die Schülerinnen und Schüler können …
  • „…demokratische Verhaltens- und Konfliktlösungsmuster […] auf die Lösung gesellschaftlicher Probleme übertragen“.
  • „…umfangreichere und komplexere Problem- und Fragestellungen bearbeiten“.
  • „…aus einzelnen Fallbeispielen generalisierende Schlüsse ziehen“.
Den Schülerinnen und Schülern werden Unterstützungshilfen angeboten: Sie können „unter Anleitung“ Hilfestellungen wie ausgewählte Schlüsselfragen zur Konfliktanalyse erhalten oder mittels „vorstrukturiertem Material“ wie vorstrukturierten Texten (z.B. fett gedruckten Schlüsselbegriffen oder kleineren Texteinheiten) Hilfe bekommen (vgl. Bildungsplan Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 6-8). 

Themenrelevanz: Gegenwartsbezug und Zukunftsbedeutung

Gegenwartsbezug

Vielen Schülern ist es meist gar nicht bewusst, dass sie Rechte haben und sie sich in einer privilegierten Position befinden, welche auch damit zusammenhängt, dass die Rechte nicht verletzt, sondern beachtet werden. Um zu verstehen, dass es nicht selbstverständlich ist, eine Schule zu besuchen, muss den Schülerinnen und Schülern die Problematik bei Missachtung der Menschenrechte bekannt sein. Die Geschichte von Malala und ihrem Kampf speziell für Mädchen und Frauen um das Recht auf Bildung und Weiterbildung ist und wird immer ein Thema auch für deutsche Schüler sein.

Um die Situation des pakistanischen Mädchens Malala Yousafzai verstehen und bewerten zu können, was den weltweiten Kampf, besonders im Nahen Osten, um Bildung und Gleichberechtigung und die Unterdrückung von Mädchen und Frauen angeht, sollen sich die Schülerinnen und Schüler Vorwissen aneignen, bereits mitbringen oder in dieser Unterrichtseinheit lernen. Durch einen Blick auf die aktuelle Situation in Pakistan wird den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung des Menschenrechts auf Bildung bewusst und auch die Konsequenzen, wenn dieses Recht nicht beachtet wird.

Zukunftsbedeutung

Den Schülerinnen und Schülern soll durch diese Unterrichtseinheit bewusst werden, dass sie als Teil dieser Gesellschaft und als mündige und aktive Mitglieder die Aufgabe haben, gegen internationale Verletzungen der Menschenrechte vorzugehen und Verstöße gegen die Menschenrechte weltweit zu erkennen und reflektieren zu können. Damit sie sensibilisiert sind, internationale Verstöße gegen die Menschenrechte wahrzunehmen, ist es die Aufgabe der Lehrkräfte, die Schüler bei ihrer Entwicklung zu einem demokratisch-politischen Verständnis hinzuführen und ihnen bewusst zu machen, welche Rechte und Privilegien sie besitzen.

Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bereits vorher vertraut sind bzw. in dieser Unterrichtseinheit Kenntnis davon erhalten, um Verletzungen von Kinderrechten oder Rechten im Allgemeinen zu erkennen. Ihnen soll verdeutlicht werden, welche Ungerechtigkeiten bezüglich des allgemeinen Rechts auf Bildung weltweit noch existieren, obgleich jedem Menschen auf der Welt das Recht auf Bildung zusteht. Um sich, wie Malala Yousafzai, aus der Unterdrückung und Ungerechtigkeit zu befreien, soll man für seine Rechte kämpfen und seine Rechte und ihre Grenzen kennen.

Einbettung der Unterrichtssequenz in die Unterrichtseinheit

Die Schülerinnen und Schüler werden in dieser Unterrichtseinheit nicht das erste Mal mit den Menschenrechten in Berührung kommen und sie besitzen somit idealerweise Vorwissen aus diesem Bereich aber auch aus anderen Bereichen zum Thema. Sie bringen dementsprechend „Basiskonzepte zu Regeln und Rechte“ sowie „bestimmte Gerechtigkeitsvorstellungen mit in den Unterricht“. Das Thema Recht wird in den Themenfeldern „Rechtliche Stellung des Jugendlichen und Rechtsordnung“, „Grundrechte“ und „Frieden und Menschenrechte“ weiter fortgeführt und vertieft (vgl. Beispielcurriculum für das Fach Gemeinschaftskunde, S. 15).

Es handelt sich bei der Doppelstunde um das Thema „Kinderrechte“, welches laut dem Bildungsplan 2016 mindestens acht Unterrichtsstunden in Anspruch nehmen soll. Der didaktische Schwerpunkt ist die Thematik der Menschenrechte, besonders das Recht auf Bildung sowie ihre Verletzung anhand des Beispiels von Malala Yousafzai. Im Vordergrund steht nicht die Veranschaulichung aller existierenden Rechte, da dies den zeitlichen Rahmen überschreiten würde. Vielmehr geht es vor allem um die gegenwärtige Lage in Pakistan, welche exemplarisch am Fall Malala Yousafzai gezeigt wird. Sie ist Kinderrechtsaktivistin, die sich für das Recht auf Bildung, besonders für Mädchen und Frauen einsetzt. Die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler soll durch ein Video geweckt werden, welches die Rede Malalas vor der UN-Generalversammlung zeigt.

Ziele der Unterrichtsstunde

Übergeordnetes Stundenziel

Die Schülerinnen und Schüler sollten sich bewusst werden, dass das Recht auf Bildung ein Privileg darstellt und andere Kinder im gleichen Alter an anderen Orten dieser Welt für dieses Recht kämpfen müssen. Dieses übergeordnete Ziel ist für die Doppelstunde gesetzt.

Feinziele

Die Schülerinnen und Schüler sollen…
  • …die Menschenrechte kennenlernen, insbesondere den Artikel 26, das Recht auf Bildung für alle
  • …die Lebenssituation benachteiligter Kinder in unterschiedlichen Kulturräumen beschreiben können
  • …die aktuelle Situation vieler Gleichaltriger weltweit bezüglich des Rechts auf Bildung für alle erfahren
  • … Informationen aus Rechtstexten und/oder Videoausschnitten entnehmen (Video: Rede vor UN-Jugend-Generalversammlung)
  • …bei der Untersuchung von Sach-, Konflikt- und Problemlagen unterschiedliche Bereiche berücksichtigen (Gesellschaft, Wirtschaft, Politik)
  • … unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven eigenständig Urteile kriterienorientiert formulieren und dabei die zugrunde gelegten Wertvorstellungen offenlegen
  • …begreifen, dass es auch in der heutigen Zeit Menschenrechtsverletzungen gibt und für das Recht auf Bildung in anderen Ländern wie Pakistan gekämpft werden muss
  • …lernen, das Thema zu reflektieren und auf die eigene Situation zu beziehen. 

Methodische Überlegungen

Begrüßung

Die Doppelstunde findet im Klassenzimmer der Lerngruppe statt. Sobald alle Schülerinnen und Schüler da sind, beginnt die Doppelstunde entweder durch ein Signal eines Instrumentes wie des Klangstabs, damit schnell und nachhaltig für Ruhe gesorgt oder durch eine andere Methode. Sobald es still ist, wird mit einer Begrüßung begonnen.

Einstieg

Die Lehrperson beginnt den Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) gedruckt den Schülerinnen und Schülern auszuteilen. Sie finden hier den Artikel 26, welcher von einem Schüler vorgelesen werden soll. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei Unklarheiten die Möglichkeit haben, sich zu Wort zu melden und Fragen zu stellen. Falls keine Unklarheiten seitens der Lerngruppe bestehen, stellt die Lehrkraft folgende Fragen an das Plenum:
  • Ist dieses Recht auf Bildung bei uns gegeben? Wenn ja, woran merkt man das?
  • Wird das Recht auf Bildung auch in anderen Ländern dieser Welt beachtet?
  • Kann jedes Kind in eurem Alter zur Schule?
Die Schülerinnen und Schüler sollen verstehen, dass das Recht auf Bildung ein grundlegendes und weltweites Recht ist, das jedem Individuum zusteht, dass aber in der Realität das Ganze anders aussieht. Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass es ein Privileg ist, eine Schule besuchen zu können und nicht jedem Kind dieses Recht zugestanden wird. Die Schulpflicht besteht nicht in jedem Land dieser Welt und der Blick auf die globale Situation hilft den Schülerinnen und Schülern, diese Problematik besser zu begreifen. An dieser Stelle ist die Frage passend, ob die Schulpflicht in jedem Land gesetzlich vorgeschrieben werden soll.

Nach dem Gespräch und den gestellten Fragen, soll die Lehrkraft ein Bild der Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai mit Hilfe eines Magnets an der Tafel mithilfe befestigen. Hier soll die Lehrkraft folgende Fragen stellen:
  • Wer kennt dieses Mädchen?
  • Warum kennst du sie?
Die Lehrkraft soll der Lerngruppe ein paar Inputs zur Biografie und Geschichte Malalas geben und kurz erklären, warum sie für viele junge Menschen zur Symbolfigur und zum Vorbild geworden ist. Die meisten Daten sollen sich die Schülerinnen und Schüler aus dem Filmbeitrag herausarbeiten und über das Arbeitsblatt, das später verteilt wird, verschriftlichen. Da Malala aus Pakistan ist, soll an dieser Stelle erstmal geklärt werden, wo Pakistan liegt. Die Schülerinnen und Schüler sollen zu zweit einen Atlas zur Hand nehmen und Pakistan suchen.

Gelenkstelle

Nach dem Einstieg gibt die Lehrkraft Informationen zum weiteren Verlauf der Doppelstunde. Angeknüpft wird an dem letzten Bild von Malala Yousafzai. Eine Dokumentation soll nun erfolgen, die mehr Input zu ihrer Biografie, zum Land, zur Gesellschaft, zur Religion und besonders zum Recht auf Bildung für Frauen zeigt. Ein Arbeitsblatt mit Fragen zum Film soll von jedem Schüler in Einzelarbeit bearbeitet werden.

Arbeitsphase

Der Einstieg beginnt mit der Dokumentation von „ZDFinfo“ „Malala - ein Mädchen gegen die Taliban“. Beabsichtigt wird eine Reise in eine Welt, wo schon Kinder im Alter der Schülerinnen und Schüler benachteiligt werden und unter schwierigen Verhältnissen aufwachsen. Es wird deutlich, dass in anderen Ländern dieser Welt, Kinder für ihr Recht auf Bildung kämpfen müssen. In dieser 28-minütigen Dokumentation wird die komplette Geschichte der heutigen Symbolfigur Malala geschildert. Besonders ihr damaliges Leben in Pakistan und die Bedingungen, unter denen sie leben musste, werden hier dargestellt. 

Gelenkstelle

Nach der Dokumentation sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, sich in Partnerarbeit über die Aufgaben des Arbeitsblattes zur Dokumentation auszutauschen. Die Lehrkraft gibt an, wie viel Zeit sie zur Verfügung haben und wann sie dann gemeinsam zur Besprechung übergehen und die Ergebnisse vergleichen. Nähert sich die Doppelstunde dem Ende, so gibt die Lehrkraft noch einen Einblick in die nächste Doppelstunde. In dieser nächsten Doppelstunde sollen die Forderungen von Malala thematisiert werden. Hierbei soll die Rede vor der UN Generalversammlung als audiovisuelle Unterstützung und in deutschsprachiger Übersetzung herangezogen werden. Außerdem ist die Aufgabe zur Karikatur auf dem Arbeitsblatt als Hausaufgabe zu bearbeiten und wird zu Beginn der nächsten Stunde besprochen.

Verlaufsplan

S= Schüler/-in
SuS= Schülerinnen und Schüler
L= Lehrperson

Phase
Zeit
Geplanter Stundenverlauf
Lehrertätigkeit / Schülertätigkeit
Sozialform
Medien
Phasenziel
Didaktischer- methodischer Kommentar
Begrüßung
(ca. 2 Min)
Die L nutzt ein Instrument (z.B. Klangstab), damit Ruhe einkehrt.
Sobald es still ist, wird die Lerngruppe begrüßt.
Plenum (Frontal)
Instrument, z.B. Klangstab
Der Stundenbeginn wird im Plenum gewährleistet, damit alle SuS ihre Aufmerksamkeit nach vorne richten, alle eine klare Sicht auf die Tafel haben und Beiträge leisten können.
Einstieg
(ca. 15 Min)
Der Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 26) wird in gedruckter von einem S ausgeteilt.

Ein S darf den Artikel vorlesen.

Nach dem Vorlesen hat die Lerngruppe die Möglichkeit, bei Unklarheiten Fragen zu stellen.

Die L stellt zwei Fragen zum Artikel ins Plenum und leitet so eine Diskussion/ ein Gespräch.

Nach dem Gespräch wird die Thematik eingegrenzt und ein Fallbeispiel herangezogen, indem das Bild (Impuls) von Malala an der Tafel gehängt wird.

Zunächst wird nicht gesagt und keine Fragen gestellt.

Hier werden wieder zwei Fragen von der Lehrperson gestellt.


Plenum (Frontal)

gelenkte Diskussionsrunde

Arbeitsblatt: Textausschnitt

Fragen zum Artikel 26

Bild von Malala Yousafzai

Tafel + Magnet
Die SuS entdecken das Stundenthema in Form eines Artikels und werden so an das Menschenrecht „Recht auf Bildung“ herangeführt.

Durch das Bild von Malala sollen die SuS zeigen, was sie bereits über sie wissen und mit ihr in Verbindung setzen.

Durch die Fragen der L und der Diskussion, können die SuS eigene Positionen zu politischen Fragen und Problemen entwickeln.

Das Fallbeispiel bietet den Blick auf eine globale Situation und auf das Leben benachteiligter Kinder.
Gelenkstelle
(ca. 3 Min)
L gibt Informationen zum weiteren Verlauf der Doppelstunde und knüpft
Eine Dokumentation wird gezeigt und dazu ein Arbeitsblatt von einem S ausgeteilt.
Plenum (Frontal)

Beamer, PC

Arbeitsblatt
Die Dokumentation dient als audiovisuelle Unterstützung und fasst die wichtigsten Stellen zusammen.
Arbeitsphase
(ca. 30 Min)
Während der ca. 30-minütigen Dokumentation werden die Aufgaben auf dem Arbeitsblatt in Einzelarbeit bearbeitet.
Arbeitsblatt

Einzelarbeit
Die SuS werden hier gefordert, eigenständig zu arbeiten.
Gelenkstelle
(ca. 30 Min)
Die SuS sollen nach der Dokumentation zur Partnerarbeit übergehen und sich austauschen.

Die Lerngruppe soll nach der Partnerarbeit ihre Ergebnisse im Plenum vorstellen

Die letzte Aufgabe mit der Karikatur ist Hausaufgabe.

Die L gibt Informationen zur nächsten Unterrichtsstunde.
Partnerarbeit

Arbeitsblatt

Ausblick:
Thema der nächsten Unterrichtsstunde (Video: Rede vor der UN)

Malalas Forderungen in Bezug auf das Recht auf Bildung
Die SuS sollen ihre Ergebnisse unter einander und vor der Lerngruppe präsentieren.

Die SuS sollen als Hausaufgabe eine Karikatur beschreiben und interpretieren (schriftlich)

Die L erklärt, was den SuS in der nächsten Stunde erwartet, sodass sie sich dementsprechend vorbereiten können.




Quellen
Zitate
Internet

Arbeitsauftrag:

Schaue dir die Dokumentation über Malala Yousafzai an und beantworte folgende Fragen dazu:
  • Wer ist Malala? Notiere stichwortartig.
  • Welchen Eindruck gewinnst du von Malala, ihrer Familie und dem Land, in dem sie lebt?
  • Wer sind die Taliban und warum haben die Menschen dort Angst vor ihnen?
  • Verfasse einen Text mit deinen eigenen Worten, welche Bedeutung die Schule und das Lernen für Malala haben.
Bei Fragen und Unklarheiten darfst du dich melden! 😊

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