Das Recht auf Bildung für Frauen am Beispiel Malala Yousafzai
„Menschenrechte sind ein Mittel, um die Menschenwürde zu schützen“ (Fritzsche 2004, S. 16)
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte umfasst 30 Artikel, die als Rechte für alle Menschen, unabhängig von ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten. Diese bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte sollen die Würde des Menschen schützen (vgl. Fritzsche 2004, S. 51-52).
Im Rahmen der Menschenrechtserziehung an Schulen spielt das Thema „Kinderrechte“ eine sehr wichtige Rolle. Dieser ausführliche Unterrichtsentwurf zur Behandlung der Menschenrechte im Schulunterricht beschäftigt sich besonders mit dem Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es geht um das Recht auf Bildung, besonders um das Recht von Frauen auf Bildung weltweit.
Artikel 26 - Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht:
„Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein, die höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offenstehen“ (vgl. Informationsplattform humanrights.ch 2015).
„Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen“ (vgl. Informationsplattform humanrights.ch 2015).
„In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen“ (vgl. Informationsplattform humanrights.ch 2015).
Das “Recht auf Bildung für Frauen“ weltweit soll in dieser Unterrichtseinheit behandelt werden. Das pakistanische Mädchen Malala Yousafzai gilt als ein Vorbild für die Menschenrechtsbildung und wurde daher für diese Unterrichtseinheit ausgewählt. Sie gilt als Symbol der neuen „Rebellion der Mädchen“ und nimmt die Welt nicht mehr so hin, wie sie ist (vgl. Malala ist ein großes Vorbild 2015).
„Meine Botschaft für Kinder in aller Welt ist, dass sie für ihre Rechte aufstehen sollten“ (Zitat von Malala Yousafzai) (vgl. Traunsteiner Tagblatt 2014).
„Nur wenn Mädchen zur Schule gehen, können sie später selbst entscheiden, wie sie leben möchten und sich gegen Unterdrückung wehren“ (Zitat von Malala Yousafzai) (vgl. ZDFtv-logo! 2017).
Außerdem ruft sie andere junge Mädchen auf der ganzen Welt dazu auf, für ihre Rechte zu kämpfen. Das Recht auf Bildung für Frauen liegt Malala besonders am Herzen und sie duldet das Gesetz der Regierung Pakistans nicht mehr, dass Mädchen ab einem Alter von acht Jahren die Schule nicht mehr besuchen dürfen (vgl. 17-jährige Malala Yousafzai Friedensnobelpreis in der Chemiestunde 2014).
„Mit nur 17 Jahren hat Malala Menschen auf der ganzen Welt mit ihrer Passion und Entschlossenheit, dass Mädchen überall auf der Welt ein Recht auf Bildung haben sollten, fasziniert und […] wir waren stolz, sie bei uns willkommen zu heißen.“ (Zitat von Barack Obama)
Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand dieses Beispiels die Bedeutung von Bildung in dieser Unterrichtseinheit erarbeiten und kennenlernen. Die enthaltenen und folgenschweren Verletzungen der Menschenrechte, wie hier in Pakistan, sollen den Schülerinnen und Schülern verdeutlichen, wie relevant Beachtung und Einhaltung der Menschenrechte sind. Anhand dieses Fallbeispiels können die Schülerinnen und Schüler ihre eigene Situation beurteilen und vergleichen.
Außerdem veranschaulicht das Beispiel diese schwierige und komplizierte Thematik. Sie können sich mit den Kindern, besonders mit Malala Yousafzai, leichter identifizieren, da sie etwa im selben Alter sind wie Malala. Zusätzlich soll ein Vergleich zu den Lebensbedingungen der Schüler in Deutschland und Pakistan herangezogen werden, damit klar wird, was passieren kann, wenn die Menschenrechte missachtet werden. Die Schüler und Schülerinnen sollen verstehen, dass Rechte, die für sie selbstverständlich sind, für andere Kinder keine Selbstverständlichkeit sind und dass sie in manchen Ländern sogar erkämpft werden müssen.
Didaktische Analyse
Kompetenzorientierung am Bildungsplan
Diese Doppelstunde (90 Minuten) ist für die 9. Klasse vorgesehen, da Malala Yousafzai ungefähr im gleichen Alter wie die Schülerinnen und Schüler ist und dementsprechend ein besserer Zugang zum Fallbeispiel gegeben ist. Im Alter von 15 bis 16 Jahren sind die Schülerinnen und Schüler reifer und können sich schon mit solchen schwierigen Themen befassen. Die Schülerinnen und Schüler sollen verstehen, dass das Recht auf Bildung zwar weltweit gilt, jedoch nicht überall verwirklicht ist. Durch das Fallbeispiel „Das Recht auf Bildung für Frauen - am Beispiel Malala Yousafzai“ soll ihnen die Verletzung dieses Menschenrechts nahegebracht werden. Das Thema zur Doppelstunde fällt im Bildungsplan unter den Punkt 3.1.2.1 Kinderrechte. Für die gesamte Lerngruppe gilt das mittlere Niveau (vgl. Beispielcurriculum für das Fach Gemeinschaftskunde 2016, S. 15)
Die Unterrichtseinheit „Das Recht auf Bildung für Frauen am Beispiel Malala Yousafzai“ leistet einen bedeutungsvollen Beitrag zu den folgenden zentralen Leitgedanken. In den zentralen Leitgedanken zum Fach Gemeinschaftskunde heißt es unter Mündigkeit, dass die Schülerinnen und Schüler „zu demokratischem Denken und Handeln“ befähigt und ermutigt werden sollen und dass das „die wichtigste Aufgabe der politischen Bildung, aber auch der Schule insgesamt“ sei (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 3).
Außerdem wird betont, dass der Unterricht einen wichtigen Beitrag zur Wertebildung leistet. Die Schülerinnen und Schüler werden unterstützt, „eine demokratische Grundeinstellung [zu] entwickeln und zu selbstständig denkenden, rational urteilenden und sozial verantwortlich handelnden Staatsbürgern [zu] werden“ (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 3). Bei den Grund- und Menschenrechten ist die „Verinnerlichung demokratischer Grundwerte und Haltungen“ nicht wegzudenken (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I, S. 3).
In den Beiträgen Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV) und Prävention und Gesundheitsförderung (PG) zeigt sich unter anderem, welche Leitperspektiven das Fach Gemeinschaftskunde erfüllt, die auch für diese Unterrichtseinheit relevant sind. Wichtig sind „die Achtung der Menschenwürde, die Ausbildung von Toleranz und der Abbau von Vorurteilen“ sowie die grundlegende Fähigkeit, die Sicht zu wechseln und die Situation anderer Menschen und Akteuren besser verstehen zu können (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 4).
Durch Fallbeispiele lassen sich „Verbindungen zwischen dem Gemeinschaftskundeunterricht und den Leitperspektiven herstellen“, wie in diesem Fall das Beispiel der Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai zeigt (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 4).
Die Geschichte der jungen Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai zeigt deutlich, dass an anderen Orten dieser Welt die Frauen noch für ihre Rechte, speziell für das Recht auf Bildung, kämpfen müssen. Seitdem die Taliban mit ihrer rücksichtslosen und gewalttätigen Justiz in der Heimat von Malala Yousafzai an der Macht sind, ist den Frauen und Mädchen das Recht auf Bildung genommen (vgl. Die Zeit 2014).
Die Schülerinnen und Schüler haben durch das Beispiel von Malala Yousafzai die Chance, ein vertieftes und besseres Verständnis für die erwähnte Problematik zu entwickeln. Unterstützt wird das Ganze insbesondere durch ausgewählte mediale Mittel. Die Schülerinnen und Schüler sollen über ihre eigene Schulsituation reflektieren, welche sie hier in Deutschland haben, und ihre Situation mit der Situation anderer Kinder in ihrem Alter vergleichen können, um grundlegende Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu kennen.
Die prozessbezogenen Kompetenzen
Der Bildungsplan ist in prozessbezogene und inhaltsbezogene Kompetenzen gegliedert. In der Unterrichtseinheit zu den Rechten der Frauen werden sämtliche prozessbezogenen Kompetenzen mitgefördert.
Analysekompetenz
Die Schülerinnen und Schüler sollen…
Im Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen werden im Besonderen folgende Kompetenzen angestrebt: Die Schülerinnen und Schüler können …
Themenrelevanz: Gegenwartsbezug und Zukunftsbedeutung
Gegenwartsbezug
Vielen Schülern ist es meist gar nicht bewusst, dass sie Rechte haben und sie sich in einer privilegierten Position befinden, welche auch damit zusammenhängt, dass die Rechte nicht verletzt, sondern beachtet werden. Um zu verstehen, dass es nicht selbstverständlich ist, eine Schule zu besuchen, muss den Schülerinnen und Schülern die Problematik bei Missachtung der Menschenrechte bekannt sein. Die Geschichte von Malala und ihrem Kampf speziell für Mädchen und Frauen um das Recht auf Bildung und Weiterbildung ist und wird immer ein Thema auch für deutsche Schüler sein.
Um die Situation des pakistanischen Mädchens Malala Yousafzai verstehen und bewerten zu können, was den weltweiten Kampf, besonders im Nahen Osten, um Bildung und Gleichberechtigung und die Unterdrückung von Mädchen und Frauen angeht, sollen sich die Schülerinnen und Schüler Vorwissen aneignen, bereits mitbringen oder in dieser Unterrichtseinheit lernen. Durch einen Blick auf die aktuelle Situation in Pakistan wird den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung des Menschenrechts auf Bildung bewusst und auch die Konsequenzen, wenn dieses Recht nicht beachtet wird.
Zukunftsbedeutung
Den Schülerinnen und Schülern soll durch diese Unterrichtseinheit bewusst werden, dass sie als Teil dieser Gesellschaft und als mündige und aktive Mitglieder die Aufgabe haben, gegen internationale Verletzungen der Menschenrechte vorzugehen und Verstöße gegen die Menschenrechte weltweit zu erkennen und reflektieren zu können. Damit sie sensibilisiert sind, internationale Verstöße gegen die Menschenrechte wahrzunehmen, ist es die Aufgabe der Lehrkräfte, die Schüler bei ihrer Entwicklung zu einem demokratisch-politischen Verständnis hinzuführen und ihnen bewusst zu machen, welche Rechte und Privilegien sie besitzen.
Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bereits vorher vertraut sind bzw. in dieser Unterrichtseinheit Kenntnis davon erhalten, um Verletzungen von Kinderrechten oder Rechten im Allgemeinen zu erkennen. Ihnen soll verdeutlicht werden, welche Ungerechtigkeiten bezüglich des allgemeinen Rechts auf Bildung weltweit noch existieren, obgleich jedem Menschen auf der Welt das Recht auf Bildung zusteht. Um sich, wie Malala Yousafzai, aus der Unterdrückung und Ungerechtigkeit zu befreien, soll man für seine Rechte kämpfen und seine Rechte und ihre Grenzen kennen.
Einbettung der Unterrichtssequenz in die Unterrichtseinheit
Die Schülerinnen und Schüler werden in dieser Unterrichtseinheit nicht das erste Mal mit den Menschenrechten in Berührung kommen und sie besitzen somit idealerweise Vorwissen aus diesem Bereich aber auch aus anderen Bereichen zum Thema. Sie bringen dementsprechend „Basiskonzepte zu Regeln und Rechte“ sowie „bestimmte Gerechtigkeitsvorstellungen mit in den Unterricht“. Das Thema Recht wird in den Themenfeldern „Rechtliche Stellung des Jugendlichen und Rechtsordnung“, „Grundrechte“ und „Frieden und Menschenrechte“ weiter fortgeführt und vertieft (vgl. Beispielcurriculum für das Fach Gemeinschaftskunde, S. 15).
Es handelt sich bei der Doppelstunde um das Thema „Kinderrechte“, welches laut dem Bildungsplan 2016 mindestens acht Unterrichtsstunden in Anspruch nehmen soll. Der didaktische Schwerpunkt ist die Thematik der Menschenrechte, besonders das Recht auf Bildung sowie ihre Verletzung anhand des Beispiels von Malala Yousafzai. Im Vordergrund steht nicht die Veranschaulichung aller existierenden Rechte, da dies den zeitlichen Rahmen überschreiten würde. Vielmehr geht es vor allem um die gegenwärtige Lage in Pakistan, welche exemplarisch am Fall Malala Yousafzai gezeigt wird. Sie ist Kinderrechtsaktivistin, die sich für das Recht auf Bildung, besonders für Mädchen und Frauen einsetzt. Die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler soll durch ein Video geweckt werden, welches die Rede Malalas vor der UN-Generalversammlung zeigt.
Ziele der Unterrichtsstunde
Übergeordnetes Stundenziel
Die Schülerinnen und Schüler sollten sich bewusst werden, dass das Recht auf Bildung ein Privileg darstellt und andere Kinder im gleichen Alter an anderen Orten dieser Welt für dieses Recht kämpfen müssen. Dieses übergeordnete Ziel ist für die Doppelstunde gesetzt.
Feinziele
Die Schülerinnen und Schüler sollen…
Methodische Überlegungen
Begrüßung
Die Doppelstunde findet im Klassenzimmer der Lerngruppe statt. Sobald alle Schülerinnen und Schüler da sind, beginnt die Doppelstunde entweder durch ein Signal eines Instrumentes wie des Klangstabs, damit schnell und nachhaltig für Ruhe gesorgt oder durch eine andere Methode. Sobald es still ist, wird mit einer Begrüßung begonnen.
Einstieg
Die Lehrperson beginnt den Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) gedruckt den Schülerinnen und Schülern auszuteilen. Sie finden hier den Artikel 26, welcher von einem Schüler vorgelesen werden soll. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei Unklarheiten die Möglichkeit haben, sich zu Wort zu melden und Fragen zu stellen. Falls keine Unklarheiten seitens der Lerngruppe bestehen, stellt die Lehrkraft folgende Fragen an das Plenum:
Nach dem Gespräch und den gestellten Fragen, soll die Lehrkraft ein Bild der Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai mit Hilfe eines Magnets an der Tafel mithilfe befestigen. Hier soll die Lehrkraft folgende Fragen stellen:
Gelenkstelle
Nach dem Einstieg gibt die Lehrkraft Informationen zum weiteren Verlauf der Doppelstunde. Angeknüpft wird an dem letzten Bild von Malala Yousafzai. Eine Dokumentation soll nun erfolgen, die mehr Input zu ihrer Biografie, zum Land, zur Gesellschaft, zur Religion und besonders zum Recht auf Bildung für Frauen zeigt. Ein Arbeitsblatt mit Fragen zum Film soll von jedem Schüler in Einzelarbeit bearbeitet werden.
Arbeitsphase
Der Einstieg beginnt mit der Dokumentation von „ZDFinfo“ „Malala - ein Mädchen gegen die Taliban“. Beabsichtigt wird eine Reise in eine Welt, wo schon Kinder im Alter der Schülerinnen und Schüler benachteiligt werden und unter schwierigen Verhältnissen aufwachsen. Es wird deutlich, dass in anderen Ländern dieser Welt, Kinder für ihr Recht auf Bildung kämpfen müssen. In dieser 28-minütigen Dokumentation wird die komplette Geschichte der heutigen Symbolfigur Malala geschildert. Besonders ihr damaliges Leben in Pakistan und die Bedingungen, unter denen sie leben musste, werden hier dargestellt.
Gelenkstelle
Nach der Dokumentation sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, sich in Partnerarbeit über die Aufgaben des Arbeitsblattes zur Dokumentation auszutauschen. Die Lehrkraft gibt an, wie viel Zeit sie zur Verfügung haben und wann sie dann gemeinsam zur Besprechung übergehen und die Ergebnisse vergleichen. Nähert sich die Doppelstunde dem Ende, so gibt die Lehrkraft noch einen Einblick in die nächste Doppelstunde. In dieser nächsten Doppelstunde sollen die Forderungen von Malala thematisiert werden. Hierbei soll die Rede vor der UN Generalversammlung als audiovisuelle Unterstützung und in deutschsprachiger Übersetzung herangezogen werden. Außerdem ist die Aufgabe zur Karikatur auf dem Arbeitsblatt als Hausaufgabe zu bearbeiten und wird zu Beginn der nächsten Stunde besprochen.
Verlaufsplan
S= Schüler/-in
SuS= Schülerinnen und Schüler
L= Lehrperson
Quellen
Arbeitsauftrag:
Schaue dir die Dokumentation über Malala Yousafzai an und beantworte folgende Fragen dazu:
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte umfasst 30 Artikel, die als Rechte für alle Menschen, unabhängig von ihrer Rasse, ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität gelten. Diese bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte sollen die Würde des Menschen schützen (vgl. Fritzsche 2004, S. 51-52).
Im Rahmen der Menschenrechtserziehung an Schulen spielt das Thema „Kinderrechte“ eine sehr wichtige Rolle. Dieser ausführliche Unterrichtsentwurf zur Behandlung der Menschenrechte im Schulunterricht beschäftigt sich besonders mit dem Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es geht um das Recht auf Bildung, besonders um das Recht von Frauen auf Bildung weltweit.
Artikel 26 - Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht:
„Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein, die höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offenstehen“ (vgl. Informationsplattform humanrights.ch 2015).
„Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen“ (vgl. Informationsplattform humanrights.ch 2015).
„In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen“ (vgl. Informationsplattform humanrights.ch 2015).
Das “Recht auf Bildung für Frauen“ weltweit soll in dieser Unterrichtseinheit behandelt werden. Das pakistanische Mädchen Malala Yousafzai gilt als ein Vorbild für die Menschenrechtsbildung und wurde daher für diese Unterrichtseinheit ausgewählt. Sie gilt als Symbol der neuen „Rebellion der Mädchen“ und nimmt die Welt nicht mehr so hin, wie sie ist (vgl. Malala ist ein großes Vorbild 2015).
„Meine Botschaft für Kinder in aller Welt ist, dass sie für ihre Rechte aufstehen sollten“ (Zitat von Malala Yousafzai) (vgl. Traunsteiner Tagblatt 2014).
„Nur wenn Mädchen zur Schule gehen, können sie später selbst entscheiden, wie sie leben möchten und sich gegen Unterdrückung wehren“ (Zitat von Malala Yousafzai) (vgl. ZDFtv-logo! 2017).
Außerdem ruft sie andere junge Mädchen auf der ganzen Welt dazu auf, für ihre Rechte zu kämpfen. Das Recht auf Bildung für Frauen liegt Malala besonders am Herzen und sie duldet das Gesetz der Regierung Pakistans nicht mehr, dass Mädchen ab einem Alter von acht Jahren die Schule nicht mehr besuchen dürfen (vgl. 17-jährige Malala Yousafzai Friedensnobelpreis in der Chemiestunde 2014).
„Mit nur 17 Jahren hat Malala Menschen auf der ganzen Welt mit ihrer Passion und Entschlossenheit, dass Mädchen überall auf der Welt ein Recht auf Bildung haben sollten, fasziniert und […] wir waren stolz, sie bei uns willkommen zu heißen.“ (Zitat von Barack Obama)
Die Schülerinnen und Schüler sollen anhand dieses Beispiels die Bedeutung von Bildung in dieser Unterrichtseinheit erarbeiten und kennenlernen. Die enthaltenen und folgenschweren Verletzungen der Menschenrechte, wie hier in Pakistan, sollen den Schülerinnen und Schülern verdeutlichen, wie relevant Beachtung und Einhaltung der Menschenrechte sind. Anhand dieses Fallbeispiels können die Schülerinnen und Schüler ihre eigene Situation beurteilen und vergleichen.
Außerdem veranschaulicht das Beispiel diese schwierige und komplizierte Thematik. Sie können sich mit den Kindern, besonders mit Malala Yousafzai, leichter identifizieren, da sie etwa im selben Alter sind wie Malala. Zusätzlich soll ein Vergleich zu den Lebensbedingungen der Schüler in Deutschland und Pakistan herangezogen werden, damit klar wird, was passieren kann, wenn die Menschenrechte missachtet werden. Die Schüler und Schülerinnen sollen verstehen, dass Rechte, die für sie selbstverständlich sind, für andere Kinder keine Selbstverständlichkeit sind und dass sie in manchen Ländern sogar erkämpft werden müssen.
Didaktische Analyse
Kompetenzorientierung am Bildungsplan
Diese Doppelstunde (90 Minuten) ist für die 9. Klasse vorgesehen, da Malala Yousafzai ungefähr im gleichen Alter wie die Schülerinnen und Schüler ist und dementsprechend ein besserer Zugang zum Fallbeispiel gegeben ist. Im Alter von 15 bis 16 Jahren sind die Schülerinnen und Schüler reifer und können sich schon mit solchen schwierigen Themen befassen. Die Schülerinnen und Schüler sollen verstehen, dass das Recht auf Bildung zwar weltweit gilt, jedoch nicht überall verwirklicht ist. Durch das Fallbeispiel „Das Recht auf Bildung für Frauen - am Beispiel Malala Yousafzai“ soll ihnen die Verletzung dieses Menschenrechts nahegebracht werden. Das Thema zur Doppelstunde fällt im Bildungsplan unter den Punkt 3.1.2.1 Kinderrechte. Für die gesamte Lerngruppe gilt das mittlere Niveau (vgl. Beispielcurriculum für das Fach Gemeinschaftskunde 2016, S. 15)
Die Unterrichtseinheit „Das Recht auf Bildung für Frauen am Beispiel Malala Yousafzai“ leistet einen bedeutungsvollen Beitrag zu den folgenden zentralen Leitgedanken. In den zentralen Leitgedanken zum Fach Gemeinschaftskunde heißt es unter Mündigkeit, dass die Schülerinnen und Schüler „zu demokratischem Denken und Handeln“ befähigt und ermutigt werden sollen und dass das „die wichtigste Aufgabe der politischen Bildung, aber auch der Schule insgesamt“ sei (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 3).
Außerdem wird betont, dass der Unterricht einen wichtigen Beitrag zur Wertebildung leistet. Die Schülerinnen und Schüler werden unterstützt, „eine demokratische Grundeinstellung [zu] entwickeln und zu selbstständig denkenden, rational urteilenden und sozial verantwortlich handelnden Staatsbürgern [zu] werden“ (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 3). Bei den Grund- und Menschenrechten ist die „Verinnerlichung demokratischer Grundwerte und Haltungen“ nicht wegzudenken (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I, S. 3).
In den Beiträgen Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV) und Prävention und Gesundheitsförderung (PG) zeigt sich unter anderem, welche Leitperspektiven das Fach Gemeinschaftskunde erfüllt, die auch für diese Unterrichtseinheit relevant sind. Wichtig sind „die Achtung der Menschenwürde, die Ausbildung von Toleranz und der Abbau von Vorurteilen“ sowie die grundlegende Fähigkeit, die Sicht zu wechseln und die Situation anderer Menschen und Akteuren besser verstehen zu können (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 4).
Durch Fallbeispiele lassen sich „Verbindungen zwischen dem Gemeinschaftskundeunterricht und den Leitperspektiven herstellen“, wie in diesem Fall das Beispiel der Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai zeigt (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 4).
Die Geschichte der jungen Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai zeigt deutlich, dass an anderen Orten dieser Welt die Frauen noch für ihre Rechte, speziell für das Recht auf Bildung, kämpfen müssen. Seitdem die Taliban mit ihrer rücksichtslosen und gewalttätigen Justiz in der Heimat von Malala Yousafzai an der Macht sind, ist den Frauen und Mädchen das Recht auf Bildung genommen (vgl. Die Zeit 2014).
Die Schülerinnen und Schüler haben durch das Beispiel von Malala Yousafzai die Chance, ein vertieftes und besseres Verständnis für die erwähnte Problematik zu entwickeln. Unterstützt wird das Ganze insbesondere durch ausgewählte mediale Mittel. Die Schülerinnen und Schüler sollen über ihre eigene Schulsituation reflektieren, welche sie hier in Deutschland haben, und ihre Situation mit der Situation anderer Kinder in ihrem Alter vergleichen können, um grundlegende Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu kennen.
Die prozessbezogenen Kompetenzen
Der Bildungsplan ist in prozessbezogene und inhaltsbezogene Kompetenzen gegliedert. In der Unterrichtseinheit zu den Rechten der Frauen werden sämtliche prozessbezogenen Kompetenzen mitgefördert.
Analysekompetenz
Die Schülerinnen und Schüler sollen…
- …gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Prozesse analysieren können.
- …Politik „als einen kollektiven und konfliktbehafteten Prozess der Problembearbeitung“ verstehen können.
- „…zu politischen Fragen und Problemen eigene Positionen entwickeln [können]“.
- „…kriterienorientiert urteilen, denn durch das Urteil definiert das Individuum sein Verhältnis zur Welt“.
- …simulativ und praktisch handeln.
- …ihre Ergebnisse präsentieren können. (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I Gemeinschaftskunde, S. 5).
- Individuelle Perspektive: “Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen […] ihre eigenen Interessen und die Interessen ihres sozialen Umfelds“.
- Öffentliche Perspektive: “Die Schülerinnen und Schüler wechseln die Perspektive und entwickeln ein Problembewusstsein“.
- Systemische Perspektive: “Die Schülerinnen und Schüler ziehen generalisierende Schlüsse, fragen nach Auswirkungen für das gesamte System und untersuchen auf der Metaebene politische Problemstellungen“ (vgl. Bildungsplan 2016 Sekundarstufe I, S. 6).
Im Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen werden im Besonderen folgende Kompetenzen angestrebt: Die Schülerinnen und Schüler können …
- „…demokratische Verhaltens- und Konfliktlösungsmuster […] auf die Lösung gesellschaftlicher Probleme übertragen“.
- „…umfangreichere und komplexere Problem- und Fragestellungen bearbeiten“.
- „…aus einzelnen Fallbeispielen generalisierende Schlüsse ziehen“.
Themenrelevanz: Gegenwartsbezug und Zukunftsbedeutung
Gegenwartsbezug
Vielen Schülern ist es meist gar nicht bewusst, dass sie Rechte haben und sie sich in einer privilegierten Position befinden, welche auch damit zusammenhängt, dass die Rechte nicht verletzt, sondern beachtet werden. Um zu verstehen, dass es nicht selbstverständlich ist, eine Schule zu besuchen, muss den Schülerinnen und Schülern die Problematik bei Missachtung der Menschenrechte bekannt sein. Die Geschichte von Malala und ihrem Kampf speziell für Mädchen und Frauen um das Recht auf Bildung und Weiterbildung ist und wird immer ein Thema auch für deutsche Schüler sein.
Um die Situation des pakistanischen Mädchens Malala Yousafzai verstehen und bewerten zu können, was den weltweiten Kampf, besonders im Nahen Osten, um Bildung und Gleichberechtigung und die Unterdrückung von Mädchen und Frauen angeht, sollen sich die Schülerinnen und Schüler Vorwissen aneignen, bereits mitbringen oder in dieser Unterrichtseinheit lernen. Durch einen Blick auf die aktuelle Situation in Pakistan wird den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung des Menschenrechts auf Bildung bewusst und auch die Konsequenzen, wenn dieses Recht nicht beachtet wird.
Zukunftsbedeutung
Den Schülerinnen und Schülern soll durch diese Unterrichtseinheit bewusst werden, dass sie als Teil dieser Gesellschaft und als mündige und aktive Mitglieder die Aufgabe haben, gegen internationale Verletzungen der Menschenrechte vorzugehen und Verstöße gegen die Menschenrechte weltweit zu erkennen und reflektieren zu können. Damit sie sensibilisiert sind, internationale Verstöße gegen die Menschenrechte wahrzunehmen, ist es die Aufgabe der Lehrkräfte, die Schüler bei ihrer Entwicklung zu einem demokratisch-politischen Verständnis hinzuführen und ihnen bewusst zu machen, welche Rechte und Privilegien sie besitzen.
Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bereits vorher vertraut sind bzw. in dieser Unterrichtseinheit Kenntnis davon erhalten, um Verletzungen von Kinderrechten oder Rechten im Allgemeinen zu erkennen. Ihnen soll verdeutlicht werden, welche Ungerechtigkeiten bezüglich des allgemeinen Rechts auf Bildung weltweit noch existieren, obgleich jedem Menschen auf der Welt das Recht auf Bildung zusteht. Um sich, wie Malala Yousafzai, aus der Unterdrückung und Ungerechtigkeit zu befreien, soll man für seine Rechte kämpfen und seine Rechte und ihre Grenzen kennen.
Einbettung der Unterrichtssequenz in die Unterrichtseinheit
Die Schülerinnen und Schüler werden in dieser Unterrichtseinheit nicht das erste Mal mit den Menschenrechten in Berührung kommen und sie besitzen somit idealerweise Vorwissen aus diesem Bereich aber auch aus anderen Bereichen zum Thema. Sie bringen dementsprechend „Basiskonzepte zu Regeln und Rechte“ sowie „bestimmte Gerechtigkeitsvorstellungen mit in den Unterricht“. Das Thema Recht wird in den Themenfeldern „Rechtliche Stellung des Jugendlichen und Rechtsordnung“, „Grundrechte“ und „Frieden und Menschenrechte“ weiter fortgeführt und vertieft (vgl. Beispielcurriculum für das Fach Gemeinschaftskunde, S. 15).
Es handelt sich bei der Doppelstunde um das Thema „Kinderrechte“, welches laut dem Bildungsplan 2016 mindestens acht Unterrichtsstunden in Anspruch nehmen soll. Der didaktische Schwerpunkt ist die Thematik der Menschenrechte, besonders das Recht auf Bildung sowie ihre Verletzung anhand des Beispiels von Malala Yousafzai. Im Vordergrund steht nicht die Veranschaulichung aller existierenden Rechte, da dies den zeitlichen Rahmen überschreiten würde. Vielmehr geht es vor allem um die gegenwärtige Lage in Pakistan, welche exemplarisch am Fall Malala Yousafzai gezeigt wird. Sie ist Kinderrechtsaktivistin, die sich für das Recht auf Bildung, besonders für Mädchen und Frauen einsetzt. Die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler soll durch ein Video geweckt werden, welches die Rede Malalas vor der UN-Generalversammlung zeigt.
Ziele der Unterrichtsstunde
Übergeordnetes Stundenziel
Die Schülerinnen und Schüler sollten sich bewusst werden, dass das Recht auf Bildung ein Privileg darstellt und andere Kinder im gleichen Alter an anderen Orten dieser Welt für dieses Recht kämpfen müssen. Dieses übergeordnete Ziel ist für die Doppelstunde gesetzt.
Feinziele
Die Schülerinnen und Schüler sollen…
- …die Menschenrechte kennenlernen, insbesondere den Artikel 26, das Recht auf Bildung für alle
- …die Lebenssituation benachteiligter Kinder in unterschiedlichen Kulturräumen beschreiben können
- …die aktuelle Situation vieler Gleichaltriger weltweit bezüglich des Rechts auf Bildung für alle erfahren
- … Informationen aus Rechtstexten und/oder Videoausschnitten entnehmen (Video: Rede vor UN-Jugend-Generalversammlung)
- …bei der Untersuchung von Sach-, Konflikt- und Problemlagen unterschiedliche Bereiche berücksichtigen (Gesellschaft, Wirtschaft, Politik)
- … unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven eigenständig Urteile kriterienorientiert formulieren und dabei die zugrunde gelegten Wertvorstellungen offenlegen
- …begreifen, dass es auch in der heutigen Zeit Menschenrechtsverletzungen gibt und für das Recht auf Bildung in anderen Ländern wie Pakistan gekämpft werden muss
- …lernen, das Thema zu reflektieren und auf die eigene Situation zu beziehen.
Methodische Überlegungen
Begrüßung
Die Doppelstunde findet im Klassenzimmer der Lerngruppe statt. Sobald alle Schülerinnen und Schüler da sind, beginnt die Doppelstunde entweder durch ein Signal eines Instrumentes wie des Klangstabs, damit schnell und nachhaltig für Ruhe gesorgt oder durch eine andere Methode. Sobald es still ist, wird mit einer Begrüßung begonnen.
Einstieg
Die Lehrperson beginnt den Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) gedruckt den Schülerinnen und Schülern auszuteilen. Sie finden hier den Artikel 26, welcher von einem Schüler vorgelesen werden soll. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei Unklarheiten die Möglichkeit haben, sich zu Wort zu melden und Fragen zu stellen. Falls keine Unklarheiten seitens der Lerngruppe bestehen, stellt die Lehrkraft folgende Fragen an das Plenum:
- Ist dieses Recht auf Bildung bei uns gegeben? Wenn ja, woran merkt man das?
- Wird das Recht auf Bildung auch in anderen Ländern dieser Welt beachtet?
- Kann jedes Kind in eurem Alter zur Schule?
Nach dem Gespräch und den gestellten Fragen, soll die Lehrkraft ein Bild der Kinderrechtsaktivistin Malala Yousafzai mit Hilfe eines Magnets an der Tafel mithilfe befestigen. Hier soll die Lehrkraft folgende Fragen stellen:
- Wer kennt dieses Mädchen?
- Warum kennst du sie?
Gelenkstelle
Nach dem Einstieg gibt die Lehrkraft Informationen zum weiteren Verlauf der Doppelstunde. Angeknüpft wird an dem letzten Bild von Malala Yousafzai. Eine Dokumentation soll nun erfolgen, die mehr Input zu ihrer Biografie, zum Land, zur Gesellschaft, zur Religion und besonders zum Recht auf Bildung für Frauen zeigt. Ein Arbeitsblatt mit Fragen zum Film soll von jedem Schüler in Einzelarbeit bearbeitet werden.
Arbeitsphase
Der Einstieg beginnt mit der Dokumentation von „ZDFinfo“ „Malala - ein Mädchen gegen die Taliban“. Beabsichtigt wird eine Reise in eine Welt, wo schon Kinder im Alter der Schülerinnen und Schüler benachteiligt werden und unter schwierigen Verhältnissen aufwachsen. Es wird deutlich, dass in anderen Ländern dieser Welt, Kinder für ihr Recht auf Bildung kämpfen müssen. In dieser 28-minütigen Dokumentation wird die komplette Geschichte der heutigen Symbolfigur Malala geschildert. Besonders ihr damaliges Leben in Pakistan und die Bedingungen, unter denen sie leben musste, werden hier dargestellt.
Gelenkstelle
Nach der Dokumentation sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, sich in Partnerarbeit über die Aufgaben des Arbeitsblattes zur Dokumentation auszutauschen. Die Lehrkraft gibt an, wie viel Zeit sie zur Verfügung haben und wann sie dann gemeinsam zur Besprechung übergehen und die Ergebnisse vergleichen. Nähert sich die Doppelstunde dem Ende, so gibt die Lehrkraft noch einen Einblick in die nächste Doppelstunde. In dieser nächsten Doppelstunde sollen die Forderungen von Malala thematisiert werden. Hierbei soll die Rede vor der UN Generalversammlung als audiovisuelle Unterstützung und in deutschsprachiger Übersetzung herangezogen werden. Außerdem ist die Aufgabe zur Karikatur auf dem Arbeitsblatt als Hausaufgabe zu bearbeiten und wird zu Beginn der nächsten Stunde besprochen.
Verlaufsplan
S= Schüler/-in
SuS= Schülerinnen und Schüler
L= Lehrperson
Phase
Zeit
|
Geplanter
Stundenverlauf
Lehrertätigkeit /
Schülertätigkeit
|
Sozialform
Medien
|
Phasenziel
Didaktischer-
methodischer Kommentar
|
Begrüßung
(ca. 2 Min)
|
Die L nutzt ein
Instrument (z.B. Klangstab), damit Ruhe einkehrt.
Sobald es still ist,
wird die Lerngruppe begrüßt.
|
Plenum (Frontal)
Instrument, z.B.
Klangstab
|
Der Stundenbeginn
wird im Plenum gewährleistet, damit alle SuS ihre Aufmerksamkeit nach vorne
richten, alle eine klare Sicht auf die Tafel haben und Beiträge leisten
können.
|
Einstieg
(ca. 15 Min)
|
Der Auszug aus der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 26) wird in gedruckter von
einem S ausgeteilt.
Ein S darf den
Artikel vorlesen.
Nach dem Vorlesen hat
die Lerngruppe die Möglichkeit, bei Unklarheiten Fragen zu stellen.
Die L stellt zwei
Fragen zum Artikel ins Plenum und leitet so eine Diskussion/ ein Gespräch.
Nach dem Gespräch
wird die Thematik eingegrenzt und ein Fallbeispiel herangezogen, indem das
Bild (Impuls) von Malala an der Tafel gehängt wird.
Zunächst wird nicht
gesagt und keine Fragen gestellt.
Hier werden wieder
zwei Fragen von der Lehrperson gestellt.
|
Plenum (Frontal)
gelenkte
Diskussionsrunde
Arbeitsblatt:
Textausschnitt
Fragen zum Artikel 26
Bild von Malala
Yousafzai
Tafel + Magnet
|
Die SuS entdecken das
Stundenthema in Form eines Artikels und werden so an das Menschenrecht „Recht
auf Bildung“ herangeführt.
Durch das Bild von
Malala sollen die SuS zeigen, was sie bereits über sie wissen und mit ihr in
Verbindung setzen.
Durch die Fragen der
L und der Diskussion, können die SuS eigene Positionen zu politischen Fragen
und Problemen entwickeln.
Das Fallbeispiel
bietet den Blick auf eine globale Situation und auf das Leben benachteiligter
Kinder.
|
Gelenkstelle
(ca. 3 Min)
|
L gibt Informationen
zum weiteren Verlauf der Doppelstunde und knüpft
Eine Dokumentation
wird gezeigt und dazu ein Arbeitsblatt von einem S ausgeteilt.
|
Plenum (Frontal)
Beamer, PC
Arbeitsblatt
|
Die Dokumentation dient
als audiovisuelle Unterstützung und fasst die wichtigsten Stellen zusammen.
|
Arbeitsphase
(ca. 30 Min)
|
Während der ca.
30-minütigen Dokumentation werden die Aufgaben auf dem Arbeitsblatt in
Einzelarbeit bearbeitet.
|
Arbeitsblatt
Einzelarbeit
|
Die SuS werden hier
gefordert, eigenständig zu arbeiten.
|
Gelenkstelle
(ca. 30 Min)
|
Die SuS sollen nach
der Dokumentation zur Partnerarbeit übergehen und sich austauschen.
Die Lerngruppe soll
nach der Partnerarbeit ihre Ergebnisse im Plenum vorstellen
Die letzte Aufgabe
mit der Karikatur ist Hausaufgabe.
Die L gibt
Informationen zur nächsten Unterrichtsstunde.
|
Partnerarbeit
Arbeitsblatt
Ausblick:
Thema der nächsten
Unterrichtsstunde (Video: Rede vor der UN)
Malalas Forderungen
in Bezug auf das Recht auf Bildung
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Die SuS sollen ihre
Ergebnisse unter einander und vor der Lerngruppe präsentieren.
Die SuS sollen als
Hausaufgabe eine Karikatur beschreiben und interpretieren (schriftlich)
Die L erklärt, was
den SuS in der nächsten Stunde erwartet, sodass sie sich dementsprechend
vorbereiten können.
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- Fritzsche, Karl Peter: Menschenrechte. Stuttgart: UTB Verlag [EA: 2004].
- Deutsches Institut für Menschenrechte (2005): Das Recht auf Bildung als Menschenrechte. Berlin. [online] Verfügbar unter URL: http://kompass.humanrights.ch/cms/front_content.php?idcat=1918 (zuletzt abgerufen am 11.03.19).
- Die Zeit „Dass Kinder keine Sklaven mehr sein müssen“ (2014). [online] Verfügbar unter URL: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2014-10/friedennobelpreis-malala-yousafzai-kailash-satyarthi (zuletzt abgerufen am 17.03.19).
- Informationsplattform humanrights.ch. (2015). [online] Verfügbar unter URL: https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/aemr/text/artikel-26-aemr-recht-bildung-erziehungsziele-elternrecht (zuletzt abgerufen am 10.03.19).
- Malala ist ein großes Vorbild (2015): Junge Mädchen kämpfen mutig für ihre Rechte. [online] Verfügbar unter URL: https://www.rtl.de/cms/malala-ist-ein-grosses-vorbild-junge-maedchen-kaempfen-mutig-fuer-ihre-rechte-1563768.html (zuletzt abgerufen am 11.03.19).
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (2016): Beispielcurriculum für das Fach Gemeinschaftskunde. [online] Verfügbar unter URL: http://www.bildungsplaene-bw.de/site/bildungsplan/get/documents/lsbw/export-pdf/depot-pdf/ALLG/BP2016BW_ALLG_SEK1_GK.pdf (zuletzt abgerufen am 17.03.19).
- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (2016): Bildungsplan für die Sekundarstufe I. Gemeinschaftskunde. Stuttgart. [online] Verfügbar unter URL: http://www.bildungsplaene-bw.de/site/bildungsplan/get/documents/lsbw/export-pdf/depot-pdf/ALLG/BP2016BW_ALLG_SEK1_GK.pdf (zuletzt abgerufen am 12.03.19).
- 17-jährige Malala Yousafzai Friedensnobelpreis in der Chemiestunde (2014). [online] Verfügbar unter URL: http://www.spiegel.de/politik/ausland/malala-yousafzai-friedensnobelpreis-traegerin-a-996586.html (zuletzt abgerufen am 11.03.19).
- Traunsteiner – Tagblatt (2014): „Meine Botschaft für Kinder in aller Welt ist, dass sie für ihre Rechte aufstehen sollten.“ [online] Verfügbar unter URL: https://www.traunsteiner-tagblatt.de/startseite_artikel,-malala-kinder-sollen-fuer-ihre-rechte-aufstehen-_arid,166490.html (zuletzt abgerufen am 17.03.19).
- ZDFtv – logo! (2017): „Malala und ihr Einsatz für Mädchen in aller Welt“. [online] Verfügbar unter URL: https://www.youtube.com/watch?v=Qv9D0ZpCHu8 (zuletzt abgerufen am 17.03.19).
- Karikatur Malala Yousafzai und Taliban. [online] Verfügbar unter URL: https://gbtimes.wordpress.com/2012/10/16/cartoon-taliban-and-malala/ (zuletzt abgerufen am 17.03.19).
- Rede von Malala vor der UN-Generalversammlung. [online] Verfügbar unter URL: https://www.youtube.com/watch?v=DUVrALWsHok (zuletzt abgerufen am 17.03.19).
- Dokumentation von ZDFinfo „Malala - Ein Mädchen gegen die Taliban“. [online] Verfügbar unter URL: https://www.youtube.com/watch?v=Qv9D0ZpCHu8 (zuletzt abgerufen am 15.03.19).
Arbeitsauftrag:
Schaue dir die Dokumentation über Malala Yousafzai an und beantworte folgende Fragen dazu:
- Wer ist Malala? Notiere stichwortartig.
- Welchen Eindruck gewinnst du von Malala, ihrer Familie und dem Land, in dem sie lebt?
- Wer sind die Taliban und warum haben die Menschen dort Angst vor ihnen?
- Verfasse einen Text mit deinen eigenen Worten, welche Bedeutung die Schule und das Lernen für Malala haben.
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