Menschenrechte der dritten Generation

Die Erklärfilme von Wissenswerte zum Thema Menschenrechte umfassen eine Einführung und drei Videos zu den drei Generationen von Menschenrechten (siehe YouTube-Kanal). Im folgenden Film geht es um die dritte Generation sowie nebenbei um Fragen der Einklagbarkeit der Menschenrechte und um offene Baustellen im Menschenrechtsschutz:



Gruppenarbeit (23.10.2018) - Zusammenfassung der Ergebnisse:

Bei der dritten Generation geht es um Kollektivrechte wie v.a. um das Recht auf Entwicklung. Im Unterschied zu den ersten beiden Generationen von Menschenrechten werden also nicht Individuen, sondern Gruppen angesprochen. Hintergrund bildet die Entkolonialisierung (v.a. 1960er Jahre) und Probleme wie Entwicklungsrückstand, ungerechter Welthandel, Klimawandel oder Kriege, die für die Entwicklungsländer alleine nicht lösbar sind.

Die Rechte lassen sich in drei Dimensionen unterteilen: Frieden, Entwicklung, Umwelt. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass im Unterschied zu den anderen beiden Generationen nicht die Staaten verantwortlich sind, sondern die internationale Gemeinschaft. Zunächst lehnten die Industrieländer diese Rechte aus Angst vor finanziellen Klagen durch die Entwicklungsländer ab.

Was die Frage der Einklagbarkeit der Menschenrechte angeht, gibt es große Unterschiede zwischen den Weltregionen. Besonders weit fortgeschritten ist Europa mit der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarats und dem zugehörigen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Zu den offenen Fragen des Menschenrechtsschutzes zählt die Frage, wie mit Menschenrechtsverstößen von nichtstaatlichen Akteuren (Konzernen, Rebellengruppen, Terrorgruppen) umgegangen werden soll?

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