UNO: Vordenker, Vorläufer, Vorgeschichte

Im diesem Beitrag stellt Amelie Off folgenden Text vor: 

Scheuermann, Manuela (2014): Vordenker, Vorläufer und Vorgeschichte. Das Erbe der Uno; in: dies.: Die Vereinten Nationen. Eine Einführung, Springer VS, S. 13-30, online unter: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-658-02575-5_3.

[Hinweis: Von dem Buch ist 2021 eine aktualisierte und erweiterte Neuauflage erschienen]

Manuela Scheuermann versucht in dem Kapitel „Vordenker, Vorläufer und Vorgeschichte. Das Erbe der Uno“ ihres Lehrbuches zur UNO einen knappen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen, die zu den Vereinten Nationen führten, zu geben. Dabei orientiert sie sich an drei Grundpfeilern, die die Gründung der Vereinten Nationen ermöglichten.

Der erste Punkt ist, dass die Vereinten Nationen als Erbe großer politischer Philosophen anzusehen ist. Dabei geht sie auf die Augustinus von Hippo, Maximilian von Béthune, Hugo Grotius und Immanuel Kant ein. Insbesondere Immanuel Kant mit seinem Grundgedanken des Verbots der Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten und dem Grundsatz, dass der Unsicherheit im Kollektiv begegnet werden muss, hebt sie hervor.

Als zweiten Pfeiler führt sie das Erbe des Völkerbundes an. Dabei geht sie auf die Geschichte um die Entstehung des Völkerbundes und die Grundgedanken, die diesem zugrunde liegen, ein. Der Völkerbund entstand aufgrund der Erfahrungen des Ersten Weltkriegs. Dabei waren Gebote der territorialen Unversehrtheit und souveränen Gleichheit grundlegend für den Völkerbund (vgl. S. 15).

Diese gingen dann über in das „Fundament der Charta der Vereinten Nationen“ (ebd.). Im Völkerbund gab es folgende Organe, die heute teilweise mit ähnlichem Namen bei den Vereinten Nationen zu finden sind: die Bundesversammlung (alle Mitgliedsstaaten), der Völkerbundsrat (große Siegerstaaten, ständige Mitglieder und nicht-ständige Mitglieder) und das Generalsekretariat mit Generalsekretär sowie der Internationale Gerichtshof (vgl. ebd.).

Die Abrüstung, die Einführung des Prinzips der kollektiven Sicherheit, die gegenseitige Souveränitätswahrung, der Nichtangriffspakt und die kollektiven Maßnahmen bei Angriff waren die Ziele des Völkerbundes (vgl. S. 17). Allerdings gab es lediglich ein partielles Kriegsverbot, welches sehr schwach formuliert war.

Als drittes führt die Autorin das Erbe des Zweiten Weltkriegs an. Noch während des Zweiten Weltkriegs sehnte man sich nach einer Nachkriegsordnung. Bereits im Jahr 1940 forderte die Commission to Study the Organisation of Peace eine Weiterentwicklung vom Völkerbund zu einer Weltföderation. Franklin D. Roosevelt mahnte jedoch an, dass die neue Organisation die Machtverhältnisse im internationalen System widerspiegeln müsse (vgl. S. 21). Er sprach von der Vision der vier Freiheiten: „Freiheit der Rede, der Religion, der Freiheit von Not und Furcht“ (ebd.), die dann später in die Charta der Vereinten Nationen übernommen wurden.

Großbritannien signalisierte Interesse und so kamen Winston Churchill und Roosevelt zusammen, um ein Bündnis gegen das Deutsche Reich zu schließen und einigten sich auf die Prinzipien und Normen des internationalen Rechts, welche in der Atlantik-Charta festgeschrieben wurden.

Wichtig war in Hinblick auf die Vereinten Nationen der Aufbau einer umfassenden Friedensordnung. Am 07.12.1941 erfolgte der Angriff auf Pearl Harbor und der Kriegseintritt der USA. Auf den Arcadia Konferenzen wurden dann hinsichtlich der Einführung der Vereinten Nationen weiter überlegt. Diese Überlegungen mündeten in die „Erklärung der Vereinten Nationen“ vom 1.Januar 1942 (vgl. S. 22). Unterschrieben wurde sie von Churchill, Roosevelt, dem Botschafter der UdSSR, dem chinesischen Außenminister und 22 weiteren Staaten der Anti-Hitler-Koalition (vgl. S. 22f.).

Es folgten die Moskauer Erklärung 1943, in der sie versicherten, schnellstmöglich eine allgemeine internationale Organisation zu etablieren, und die Teheraner Erklärung zwischen Roosevelt, Churchill und Josef Stalin, die die Verantwortung bekräftigen sollte und zum Ziel hatte, den Krieg zu beenden und diesen auch zukünftigen Generationen zu ersparen.

Einige Zeit später wurde eine Expertenkonferenz einberufen. Hierbei wurden die Pläne konkretisiert. Dies lag unter anderem an den „tentative proposals“, die den anderen Staaten von der USA vorgelegt wurden. Hierbei lassen sich zentrale Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen erkennen. Ebenso wurde der USA, UdSSR, GB, China und Frankreich ein ständiger Sitz im Sicherheitsrat zugesprochen. Dabei wurden Fragen des Vetorechts und der Mitgliedschaft ausgelassen, die dann in Jalta geklärt werden mussten. Am 24.10.1945 trat die Charta in Kraft und zählte 51 Mitgliedsstaaten.

Am Ende des Kapitels zitiert Scheuermann Paul Kennedy, der drei Motive für die Gründung der Vereinten Nationen heranzog: Egoismus der Siegermächte, Fähigkeit der Staaten, aus der Geschichte zu lernen und die Sorge um die Zukunft (vgl. S. 27). Sie schließt ab mit einer Beschreibung, was die Vereinten Nationen eigentlich darstellen wollen: „Die Uno ist eine Warnung an potenzielle Aggressoren und der greifbare Weltwille der Staatengemeinschaft, das internationale System dauerhaft zu befrieden“ (S. 28).

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