Aufsatz zum Wandel der UN-Friedenssicherung

In diesem Beitrag stellt Jannik Bachmann folgenden Text vor:

Sven Bernhard Gareis (2002): Der Wandel der Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen; in: Aus Politik und Zeitgeschichte 27-28/2002, online unter: https://www.bpb.de/apuz/26825/der-wandel-der-friedenssicherung-durch-die-vereinten-nationen?p=all 

Sven Gareis beleuchtet in seinem Text die verschiedenen Wege und Etappen der Friedensicherung durch die Vereinten Nationen. Er geht dabei auf die Veränderung von internationalen Konflikten, den Wendepunkt der internationalen Friedensicherung und die damit verbundenen Reformansätze ein.

Der Wandel der Friedensicherung der UN ist in erster Linie durch neue Krisen- und Konfliktszenarien gekennzeichnet. Die UN wurde ursprünglich für die Friedensicherung von Konflikten zwischen Staaten gegründet. Allerdings sind heutzutage nahezu alle Konflikte innerstaatlicher Natur, bei denen Konfliktparteien nur schwer auszumachen sind, was die Gewalt und das Leid der Bevölkerung nicht geringer werden lässt. Beispiele hierfür sind „failed staates“ wie Somalia und Afghanistan, die einen idealen Nährboden für Konfliktparteien bieten.

Als Resultat entsteht eine privatisierte Kriegführung, was bedeutet, dass sich innerstaatliche „Guerillas“ mit international aktiven Terrorgruppen verbinden und somit nur schwer zu bekämpfen sind. Hier bedarf es laut Gareis einer neuen Form integrierten Vorgehens und intensiverer Zusammenarbeit der internationalen Organe. Die UN selbst braucht neue Instrumente, um effektiv gegen diese neuen, sich ständig veränderten Probleme vorzugehen.

Das oberste Ziel der Vereinten Nation ist die Friedensicherung, zu dieser gehört die friedliche Streitbeilegung, die in der UN-Charta präzisiert wird. Ein Bestandteil ist das Verbot jeglicher Gewalt, sofern es sich nicht um Selbstverteidigung handelt. Die Entscheidung über Krieg und Frieden und die damit verbundene Verantwortung liegt beim Sicherheitsrat der UN.

Das klassische „Peacekeeping“ wird durch einen Einsatz von Blauhelmsoldaten in den Krisengebieten gewährleistet. Hierbei geht es um eine konsensorientierte Beilegung von Konflikten. Dieses konsensorientierte Verhalten zeigt sich durch die Unparteilichkeit der Truppen. Sie bilden damit eine Art Pufferzone zwischen den Konfliktparteien, ohne eine bestimmte Position zu beziehen. Und zusätzlich kommt es nur zum Waffeneinsatz von Blauhelmsoldaten, wenn es sich um Selbstverteidigung handelt. Die Blauhelm-Einsätze wurden nach der Beilegung des Ost-West-Konflikts zu einem der wichtigsten Pfeiler der UN-Friedenspolitik.

Die zweite Phase der Peacekeeping-Einsätze war dadurch gekennzeichnet, dass die Mandate nicht nur als „Puffer“ zwischen den Konfliktparteien fungierten, sondern als Unterstützer im Versöhungsprozess, bei der Demokratisierung und Repatriierung von Flüchtlingen. Daher mussten zu den Missionen zusätzlich zu Soldaten auch eine Reihe von Experten von Verwaltung und Polizei hinzugezogen werden, um „Peacebuilding“ zu betreiben. Die dritte Phase war ernüchternd, da man erkennen musste, dass ohne gründlicher Analyse des Konflikts und der sozialen Gegebenheiten es nicht möglich war, ein Mandat zu formulieren.

Die Kosovo-Krise kann man als Wendepunkt sehen, da sich durch die Verwaltung der Vereinten Nationen eine neue Friedensoperation herausgebildet hatte. Ein robustes Militär durch die VN oder die NATO sollte als Abschreckung vor möglichen Gegnern dienen. Es führte zu einer unauflöslichen Verbindung von „Peacekeeping“ und „Peacebuilding“, welches zentral für weitere Friedensmissionen sein wird.

Durch eine Reihe von Rückschlagen beschreibt der Autor zum Schluss noch die zahlreichen Reformansätze und Perspektiven der Vereinten Nationen. Zunächst war es die „Agenda für Frieden“ von 1992, welche den Grundstein für vorbeugende Diplomatie und Friedensicherung bis heute stellt. Außerdem kam es zu einer Neustrukturierung der Abteilung (DPKO), um den neuen und komplexeren Aufgaben der Friedenssicherung weltweit gerecht zu werden. Gleichzeitig kam es zur Einführung des UNSAS, welches die Abstimmungsprozesse zur Truppenabstellung der Mitgliedstaaten verkürzte, wodurch ein schnelleres und effektiveres Eingreifen gewährleistet wurde.

Zum Schluss wird trotz der vielen Reformbemühungen der Vereinten Nationen betont, dass die Handlungsfähigkeit der UN immer von der Unterstützung der Mitgliedstaaten abhängt, die darin besteht, im Bedarfsfall Experten und Soldaten in Krisengebiete zu entsenden.

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